Eingeteilte Feuerwehrmitglieder


Probefeuerwehrmann (PFM)
Funktion: aktiver Dienst

Feuerwehrmann (FM)
Dienstalter: 1 Jahr Dienst
Funktion: aktiver Dienst

Oberfeuerwehrmann (OFM)
Dienstalter: 6 Jahre Dienst
Funktion: aktiver Dienst

Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Dienstalter: 12 Jahre Dienst
Funktion: aktiver Dienst

Löschmeister (LM)
Dienstalter: 18 Jahre Dienst
Funktion: aktiver Dienst

Chargen,Fachchargen und Gehilfen


Löschmeister (LM)
Funktion: Gruppenkommandant/Zugtruppkommandant/Ausbilder/Fahrmeister
                  Gehilfe des Fahrmeister/Zeugmeister/Gehilfe des Zeugmeister/
                  Feuerwehrjugendführer
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Oberlöschmeister (OLM)
Dienstalter: 6 Jahre LM
Funktion: wie Löschmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Hauptlöschmeister (HLM)
Dienstalter: 6 Jahre OLM
Funktion: wie Löschmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Brandmeister (BM)
Funktion: Zugskommandant/Feuerwachekommandant/Ausbilder in der Feuerwehr/
                  Fahrmeister/Zeugmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Oberbrandmeister (OBM)
Dienstalter: 6 Jahre BM
Funktion: wie Brandmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Hauptbrandmeister (HBM)
Dienstalter: 6 Jahre OBM
Funktion: wie Brandmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Kommandantendienstgrade


Brandinspektor (BI)
Funktion: Kommandantstellvertreter/Feuerwachekommandant
Kommandantstellvertreter wird von den Feuerwehrmitgliedern gewählt,
Feuerwachekommandant wird vom Kommandanten bestellt

Oberbrandinspektor (OBI)
Funktion: Kommandant/Kommandantstellvertreter
wird von den Feuerwehrmitgliedern gewählt

Hauptbrandinspektor (HBI)
Funktion: Unterabschnittskommandant/Kommandant/Kommandantstellvertreter
wird von Feuerwehrkommandant oder den Feuerwehrmitgliedern gewählt

Abschnittsbrandinspektor (ABI)
Funktion: Abschnittskommandantstellvertreter/Kommandant
wird von Feuerwehrkommandanten gewählt

Brandrat (BR)
Funktion: Abschnittskommandant
wird von Feuerwehrkommandanten gewählt

Brandrat (BR)
Funktion: Bezirkskommandantstellvertreter
wird von Feuerwehrkommandanten gewählt

Oberbrandrat (OBR)
Funktion; Bezirkskommandant
wird von Feuerwehrkommandanten gewählt

Landesfeuerwehrrat (LFR)
Funktion: Feuerwehrviertelvertreter/Ausschuss-Vorsitzender
wird von Bezirkskommandanten gewählt

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)
Funktion: Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter
wird von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt

Landesbranddirektor (LBD)
Funktion: Landesfeuerwehrkommandant
wird von Bezirkskommandanten gewählt

Verwaltungsdienstgrade


Verwaltungsmeister (VM)
Funktion: Stellvertreter des Verwaltungsdienstes (LdV)/
                  Gehilfe des LdV
wird vom Feuerwehrkommadanten ernannt

Oberverwaltungsmeister (OVM)
Dienstalter: 6 Jahre VM
Funktion: wie Verwaltungsmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Hauptverwaltungsmeister (HVM)
Dienstalter: 6 Jahre OVM
Funktion: wie Verwaltungsmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Verwalter (V)
Funktion: Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV)/
                  Stellvertreter des LdV/Gehilfe des LdV
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Oberverwalter (OV)
Funktion: Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV)/
                  Stellvertreter des LdV
wird vom Feuerwherkommandanten ernannt

Hauptverwalter (HV)
Funktion: Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV)/
                  Stellvertreter des LdV (nur auf Abschnitts- und Bezirksebene)

Verwaltungsinspektor (VI)
Funktion: Leiter des Verwaltungsdienstes (Abschnitt)
                  Stellvertreter des LdV (Bezirk)
wird vom Abschnitts- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

Verwaltungsrat (VR)
Funktion: Leiter des Verwaltungsdienste (Bezirk)
wird vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

Sachbearbeiter-Dienstgrade


Sachbearbeiter (SB)
Funktion: Sachbearbeiter/Fahrmeister/Gehilfe des Fahrmeister/Zeugmeister/
                  Gehilfe des Zeugmeister
wird vom Feuerwehrkommandanten ernannt

Abschnittssachbearbeiter (ASB)
Funktion: Abschnitts-Sachbearbeiter
wird vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten ernannt

Bezirkssachbearbeiter (BSB)
Funktion: Bezirks-Sachbearbeiter
wird vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt

Sonderdienstgrade


Feuerwehrarzt (FARZT)
Funktion: Arzt im Feuerwehrdienst
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Feuerwehrjurist (FJUR)
Funktion: Jurist im Feuerwehrdienst
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Feuerwehrkurat (FKUR)
Funktion: Geistlicher im Feuerwehrdienst
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Feuerwehrtechniker (FT)
Funktion: Sachverständiger für technische Sparten des Feuerwehrwesens
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)
Funktion: Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)
Funktion: Arzt im Landesfeuerwehrkommando
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)
Funktion: Geistlicher im Landesfeuerwehrkommando
wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Erreichen eines Dienstgrades


Dienstgrade, welche gewählt werden, haben eine Funktionsperiode von fünf Jahren. Gewählt wird jeweils in den Monaten Jänner bis März im ersten und sechsten Jahr eines Jahrzehnts. Die letzte Wahl fand 2011 statt. Scheidet jemand vorzeitig aus einer Funktion aus, wird zwar diese Funktion neu gewählt, endet aber mit der nächsten Wahl. Der Leiter des Verwaltungsdienstes sowie die Chargen und Warte der Feuerwehr werden jeweils für die laufende Funktionsperiode vom Feuerwehrkommandanten ernannt.


Wird jemand in eine Funktion gewählt, erfüllt aber nicht die Ausbildungsvorrausetzungen, so kann er diese innerhalb von zwei Jahren nachholen. Kommt ein Mitglied dem nicht nach, erlischt die Funktion.
Ab dem Löschmeister sind die Dienstgrade an Funktionen gebunden. Die Dienstgrade darunter sind Dienstalter abhängig. Eine Ausnahme ist der Löschmeister, er kann Dienstalter abhängig (18 Jahre aktiver Dienst) oder funktionsgebunden sein. Beförderungen sind aber nicht verpflichtend.


Die unterschiedlichen Dienstgrade für die gleiche Funktion ergeben sich aus zwei Gründen: Erstens ist es von der Größe der Feuerwehr (gezählt anhand der Mitglieder und der Fahrzeuge) abhängig, welche Dienstgrade der Kommandant, sein Stellvertreter, der Leiter des Verwaltungsdienstes und in der Folge die Fachchargen wie Fahrmeister, Zeugmeister, Ausbilder etc. erhalten. Zweitens hängt es vom Ausbildungsstand des jeweiligen Mitglieds ab, welchen Dienstgrad er tragen darf. Hier ein Beispiel: Ein Mitglied wird zum Fahrmeister ernannt. Laut Dienstpostenplan steht ihm in seiner Feuerwehr in dieser Funktion der Dienstgrad »Brandmeister« zu. Er hat die für den Dienstgrad notwendige Zugskommandanten-Ausbildung aber nicht absolviert. Hat er die Gruppenkommandanten-Ausbildung, so kann er zum Löschmeister befördert werden; hat er diese auch nicht, steht ihm nur der Dienstgrad »Sachbearbeiter« zu.


Die Dienstgrade der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter, sowie den Verwaltern mit ihren Stellvertretern von kleineren Feuerwehren wurden 2007 den größeren Feuerwehren angeglichen, so dass es als niedrigste Dienstgrade eines Kommandanten nur mehr den Oberbrandinspektor gibt. Früher waren sie nur Brandinspektor und die Stellvertreter Hauptbrandmeister, wobei die Spiegel von einer silbernen Kordel eingefasst waren.


Bei den Feuerwehrtechnikern unterschied man bis Ende der 1990er nach einem HTL-Ingenieur als FT-B und einem Diplomingenieur als FT-A. Der Unterschied in den Spiegeln bestand aus dem Grundstoff Tuch für FT-B und Samt für FT-A. Dieser Unterschied war in der Realität aber kaum sichtbar.


Der Dienstgrad des Feuerwehrjuristen wurde 2007 in Niederösterreich eingeführt und wird vom Landeskommandanten ernannt.