!!!Die Alarmstufen der Niederösterreichischen Feuerwehren!!!



Die Alarmzentalen lösen die Alarmstufen laut vorgegebenen Einsatzplänen oder aufgrund der Alarmmeldung aus.
Weitere Kräfte werden nur auf Befehl des Einsatzleiters nachalarmiert.


Technischer Einsatz


T1


Einfache technische Einsätze wie z.B:Beseitigen von Hindernissen,Auspumparbeiten usw.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr

T2


Einsätze zur Menschenrettung wie z.B nach Verkehrsunfällen oder ähnlich gelagerten Unfällen


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere feuerwehren laut Alarmplan, sodass insgesamt zwei hydraulische Rettungssätze eingesetzt werden können.

T3


Einsätze mit mehreren eingeklemmten Personen wie z.B. Autobusunfall, eisenbahnunglück


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, weitere Feuerwehren laut Alarmplan, sodass insgesamt vier bis sechs hydraulische Rettungssätze eingestzt werden können.

Brandeinsatz


B1


Kleinere Einsätze wie Müllbehälterbrand, brennender papierkorb, Brandverdacht


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr



B2


Brände, bei denen 1-2 Löschzüge erforderlich sind oder voraussichtlich Atemschutz eingestzt werden muss, wie z.B. Wohnungs- oder Kellerbrände u.ä.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren laut Alarmplan, sodass min. drei Löschfahrzeuge eingesetzt werden können. Von den drei Löschfahrzeugen muss min. eines ein Tanklöschfahrzeug sein, zwei Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgestattet sein.

B3


Brände, bei denen 3-4 Löschzüge erforderlich sind, z.B. Brand eines Wohnhauses, kleiner Gewerbebetrieb, Dachstuhlbrand u.ä.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benacbarte Feuerwehren laut Alarmplan, sodass min. sechs Löschfahrzeuge eingestzt werden können. Von den sechs Löschfahrzeugen müssen min. zwei Tanklöschfahrzeuge sein, vier Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgestattet sein.

B4


Brände, bei denen mehr als 4 Löschzüge erforderlich sind, z.B. Brand eines landwirtschaftlichen Objektes, Brand eines Industrieobjektes u.ä.


Alarmierung:Örtlich zuständige Feuerwehr und wenn notwendig, benachbarte Feuerwehren laut Alarmplan, sodass min. neun Löschfahrzeuge eingestzt werden können. Von den neun Löschfahrzeugen müssen min. drei Tanklöschfahrzeuge sein, sechs Fahrzeuge müssen mit Atemschutz ausgestattet sein.

Schadstoffeinsatz


S1


Kleiner Schadstoffeinsatz wie z.B. Ölspur o.ä.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr

S2


Örtlicher Chemieunfall wie z.B. Chlorgasaustritt, kleinere Gewässerschäden, Austritt von geringeren Mengen Schadstoffen, in deren Bereichen jedoch nur mit Schutzstufe 3 gearbeitet werden kann.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und Feuerwehr mit Körperschutzanzug der Schutzstufe 3

S3


Größerer Ölaustritt auf Gewässer, Tankwagenunfall, Chemieunfall mit größeren Umweltschäden u.ä.


Alarmierung: Örtlich zuständige Feuerwehr und nächstgelegene Feuerwehr mit einem Schadstofffahrzeug